SARS-CoV-2

14.12.2020 - Test zum Nachweis der zellulären Immunreaktion gegen SARS-CoV-2 : (DS)

27.08.2020 - Interne Abläufe Corona-Virus: (HM)

22.06.2020 - Ablauf Abstrichzentrum :

Vor Öffnung Abstrichzentrum

Im Abstrichzentrum

Hinweise an Mitarbeiter: „Ergebnis voraussichtlich am Folgetag zwischen 16 und 22 Uhr per SMS“, entsprechend Vorgabe IuK: „Zuhausebleiben“ solange Abstrich noch nicht vorliegt, Hygieneregelung beachten ⇒ steht alles auf dem Informationsblatt

Nach Schließung des Abstrichzentrums:

22.06.2020 - Dateneingabe Abstrichzentrum:

Beratung durchführen:

Abstrich anlegen:

Etiketten drucken:

Zuständigkeiten Abstrichzentrum III

Zuständigkeiten für Absprache bezüglich Quarantäne und Maßnahmen:

Zuständigkeiten für Rückfragen Virologie:

Zuständigkeiten für Absprachen Infektiologie:

Zuständigkeiten für Abstrichzentrum IV (Haus Langerhans):

Zuständigkeiten KEL:

Zuständigkeiten Rechtliches:

06.05.2020 - Quarantäne wird wieder eingeführt, SOP für den Betriebsärztlichen Dienst (Ansprechpartner: Dr. Hirschbihl):

Mitarbeiter*innen mit Symptomen bleiben zu Hause und lassen sich testen.

Ist das Ergebnis negativ für SARS-CoV-2, so darf der Mitarbeiter 48 Stunden nach Symptomfreiheit wieder arbeiten. Bei fortbestehender Symptomatik und weiterhin bestehendem Verdacht soll im Verlauf eine erneute Testung vorgenommen werden.

Mitarbeiter*innen mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis:

Ohne Symptome: Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause, bei Symptomfreiheit bis dahin erfolgt eine Testung. Falls dieser Test negativ ausfällt, kann wieder gearbeitet werden. Falls der Test positiv ist, erfolgt eine Freistellung für weitere 7 Tage. Bei Symptomfreiheit in dieser Zeit ist der Nachweis negativer Tests nicht erforderlich.

Mit Symptomen: Bedingungen für die Wiederaufnahme der Arbeit:

Mitarbeiter*innen, die in einem engen Kontakt zu einem Covid-Fall nicht adäquat geschützt waren:

Mitarbeiter*innen, die einen Kontakt zu einem Covid-Fall im häuslichen Umfeld haben:

Annahme: Nach aktuellem Wissensstand wird nach 7 Tagen eine passagere Immunität erreicht.

Welche Art war die Exposition (z.B. Partner*innen vs. Großeltern im gleichen Haus)? Ist hier eine häusliche Trennung zum Kontaktfall möglich? ⇒ Quarantäne ja / nein

Wenn ja dann gilt für:

Medizinisches Personal ohne mögliche häusliche Trennung von der Kontaktperson:

Medizinisches Personal mit möglicher häuslicher Trennung von Kontaktfall:

Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause. Abstrich am 7. Tag und wenn dieser Abstrich negativ ist und keine Symptomatik aufgetreten ist, darf der MA wieder arbeiten.

Nicht-medizinisches Personal:

Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage (siehe oben, weil dies als letzter Kontaktzeitpunkt zu werten ist)+ weitere 14 Tage zu Hause. Kein Abstrich erforderlich. Meldung ans Gesundheitsamt durch Mitarbeiter.

Für Mitarbeiter*innen, die sich für mehr als 48Stunden im Ausland befanden gilt:

In beiden Fällen ist bei Wiedereinreise eine selbstständige Meldung bei der örtlichen Polizeibehörde des Erstwohnsitzes notwendig. Medizinisches Personal kann hier auf eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf verweisen.

23.04.2020 - Berufliche Exposition mit Coronavirus SARS-CoV-2 (Antikörper-Testung):

Bei beruflicher Exposition mit Coronavirus SARS-CoV-2 bietet der Betriebsärztliche Dienst gemeinsam mit dem Institut für Virologie zukünftig eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge (gemäß TRBA 250 und ArbMedVV) an. Die Beschäftigten werden hierfür zunächst gezielt vom Betriebsärztlichen Dienst bzw. durch die Vorgesetzten angesprochen. Falls im Rahmen der Vorsorge eine serologische Blutuntersuchung (Antikörper-Testung) auf Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt, müssen zwingend mit der Blutentnahme die erforderlichen Basisdaten (Angaben zur Person und evtl. zurückliegende klinische Symptomatik) erhoben werden; hierfür steht eine elektronische Eingabemöglichkeit zur Verfügung: SARS-CoV-2 Antikörpertest-Probeneingabe (https://stuz-redcap-intern.ukl.uni-freiburg.de/surveys/?s=4EYLK3HJTD). Bitte beachten, dass die serologischen Antikörper-Testungen derzeit noch nicht abschließend validiert sind und daher im Moment nicht flächendeckend angeboten werden können!

Für die derzeit laufenden Antikörper-Testungen steht ein spezielles Anforderungs-Formular für die Virologie zur Verfügung: group → LAD-T-BAD-Allgemein → INTERN → wiki Word Dokumente → Verodnungsbogen Virologie.pdf

Auf dem Verordnungsbogen Virologie muss in diesem Zusammenhang derzeit ein A (positiver SARS-CoV-2-Abstrich) oder B (fragl. COVID-Symptomatik und negativer SARS-CoV-2-Abstrich bzw. kein Abstrich durchgeführt) händisch vermerkt werden! Zusätzlich wird jedem Beschäftigten angeboten, an einer SARS-Studie der Klinik für Rheumatologie und Immunologie (Ansprechpartner ist Frau Dr. Finzel - Tel. 35440, Piepser 12-6218) teilzunehmen. Diese freiwillige Teilnahme wird immer vor einer Blutabnahme geklärt! Sollte eine Teilnahme an der SARS-Studie erfolgen, wird durch den BÄD ein BB/Diff.-BB sowie Vit.D/Selen/Zink zusätzlich über das Zentrallabor angefordert und die Klinik für Rheumatologie und Immunologie nimmt zusätzliche Röhrchen (großes EDTA-Röhrchen und Serum-Röhrchen) für weitere Analysen ab.

Wichtig: dieses Verfahren gilt bis auf weiteres bzw. soll zukünftig durch eine standardisierte Antikörper-Testung im Rahmen der Angebotsvorsorge abgelöst werden. (DS)

13.03.2020 - Intranet: Freistellung von Risikogruppen:

Mitarbeiter*innen, die in der direkten Krankenversorgung tätig sind und die einer der folgenden Risikogruppen angehören, werden ab sofort und bis auf weiteres vom Dienst freigestellt:

Personen dieser beiden zuletzt genannten Risikogruppen müssen sich unverzüglich beim Betriebsärztlichen Dienst melden, der den gesundheitlichen Zustand bestätigt und die weiteren Schritte über den Geschäftsbereich Personal in die Wege leitet. Der Geschäftsbereich Personal wird dann eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung ausstellen und den/die zuständige/n Vorgesetzte/n informieren.

13.03.2020 - E-Mail Unternehmenskommunikation: Freistellung von Risikogruppen:

Mitarbeiter*innen, die einer der folgenden Risikogruppen angehören, werden ab sofort und bis auf weiteres vom Dienst freigestellt:

Personen dieser beiden Risikogruppen müssen sich unverzüglich beim Betriebsärztlichen Dienst melden, der den gesundheitlichen Zustand bestätigt und die weiteren Schritte über den Geschäftsbereich Personal in die Wege leitet. Der Geschäftsbereich Personal wird dann eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung ausstellen und den/die zuständige/n Vorgesetzte/n informieren.