SARS-CoV-2

14.12.2020 - Test zum Nachweis der zellulären Immunreaktion gegen SARS-CoV-2 : (DS)

  • Ab sofort bietet die Virologie einen Test zum Nachweis der zellulären Immunreaktion gegenüber SARS-CoV-2 an, wofür eine Aufklärungs- und Einverständniserklärung notwendig ist.
  • Diese ist hinterlegt unter: group(\\ad)(Q:)-LAD-T-BAD-Allgemein-BÄD-INTERN-wikiWordDokumente-Einverständniserklärung_IFNGR_V2.pdf
  • Diese Testung darf nur nach Rücksprache mit Dr. Steinmann erfolgen; für die Testung ist ein Serum-Röhrchen und ein großes Li-Heparin LH-Röhrchen erforderlich; bitte jeweils Grundsatz G42-A AK SARS-CoV-2 anlegen.

27.08.2020 - Interne Abläufe Corona-Virus: (HM)

  • Die internen Abläufe Rund um das Coroa-Virus sind unter: group → LAD-T-BAD-Allgmein → INTERN → Corona-Virus zu finden.

22.06.2020 - Ablauf Abstrichzentrum :

Vor Öffnung Abstrichzentrum

  • Ausdrucken des Dokuments „Mitarbeiterliste_Corona“ im Ordner BÄD Ordner/Intern/Corona-Virus/Doku-Material
  • Datum eintragen und Etiketten einkleben. Abteilung ausfüllen.
  • Anforderungsschein ausfüllen (Entnahmedatum, Uhrzeit, Unterschrift), Etikett aufkleben

Im Abstrichzentrum

  • Eingang nur über Vordertüre möglich (Transponder 18 ⇒ Bei Problemen Matthias Ehrt), Abstrichzentrum öffnen.
  • Abstrichröhrchen und Informationsblatt bereitlegen (Infoblatt im Ordner BÄD Ordner/Intern/Corona-Virus/Doku-Material) und 1 Kleber pro Mitarbeiter bereitlegen.
  • Türe öffnen und Beschilderung platzieren
  • Ankleiden zum Abstrichen gemäß aktueller SOP: Augenschutz, FFP2, Handschuhe, Kittel oder Schürze
  • Abstrich (oral) durchführen und Etikett aufkleben. Einlegen in durchsichtige Tüte

Hinweise an Mitarbeiter: „Ergebnis voraussichtlich am Folgetag zwischen 16 und 22 Uhr per SMS“, entsprechend Vorgabe IuK: „Zuhausebleiben“ solange Abstrich noch nicht vorliegt, Hygieneregelung beachten ⇒ steht alles auf dem Informationsblatt

  • Alle Röhrchen fest verschlossen in der Plastiktüte zusammen in einen Din-A4 braun Umschlag. Kleber „Virologie“
  • Eingang wieder verschließen und Beschilderung zurückbauen
  • Materialcheck für den Folgetag
  • Materialcheck im gegenüberliegenden Raum (Reinigungspersonal)
  • Wenn was fehlt ist im Großraumbüro BÄD eine Kiste mit Material
  • Bei Rückfragen Frau Ursula Umhang WISMA

Nach Schließung des Abstrichzentrums:

  • Abstrichröhrchen gemeinsam mit den Anforderungsscheinen über die Laborpost des BÄD verschicken
  • Mitarbeiterliste an MFA ⇒ Per Fax an Dr. Daniela Huzly, Erik Huzly und Dr. Andrea Busse-Grawitz
  • Liste in den Ordner BÄD Ordner/Intern/Corona-Virus/Abstrichlisten BÄD hinterlegen
  • Original-Mitarbeiterliste in den Ordner im nördlichen Funktionsraum hinterlegen

22.06.2020 - Dateneingabe Abstrichzentrum:

  • Beratung anlegen, rechte Maustaste im Terminkalender „Neuer Termin“ und dann Kategorie „Sprechstunde“ für Mitarbeiter ⇒ Hier Auswahl Mitarbeiter. Betreff „Beratung“, speichern und schließen

Beratung durchführen:

  • Termin öffnen und erstellen, bei Bemerkung Symptomatik eintragen (Idealerweise bei Tests am Folgetag Handynummer notieren und Untersuchung auswählen (Beratung 10/über 10 Minuten), speichern und schließen

Abstrich anlegen:

  • Gesundheitsakte öffnen und Handynummer bei Personaldaten im Feld „Telefon“ hinterlegen, speichern und schließen
  • NEU „Medizinischer Untersuchungsauftrag“, Behandler eintragen, G42-A Abstrich anwählen, „erstellen und terminieren“ am passenden Platz (z.b. gleicher oder Folgetag ab 10:30Uhr)
  • Soeben angelegte Untersuchung anwählen und bearbeiten, Status auf „Mitarbeiter ist erschienen“ am passenden Tag auswählen, Labor mit Doppelklick öffnen und „Speichen und Schließen“ (Barcode auf Etikett erscheint) und dann Gesundheitsakte schließen

Etiketten drucken:

  • Direkt nach Telefonat oder ca. 15Uhr am Vortag im Terminplaner die G42-A auswählen und Berichte anklicken, Etiketten Coronavirus ausdrucken (richtiges Etikett nur vom Terminbuch aus) und 3. Zeile von unten sind die 3 passenden Etiketten.

Zuständigkeiten Abstrichzentrum III

  • Gebäudehoheit: Hahn, Petra, Prof. Dr., Fachbereichsleiterin, Dekanat, Humanmedizin
  • „Gebäudeverantwortlicher“: Ehrt, Matthias, Technischer Mitarbeiter (allg.), Dekanat, Humanmedizin
  • Reinigungspersonal: Umhang, Ursula, Firma WiSMa, Fehrenbach Allee 6, 79106 Freiburg, Büro: 0761-270-62090, Handy: 0171-5689190, Arbeitszeit Mo–Fr: 7:00–12:00 Uhr
  • Kommunikation: Patzer, Charlotte, Volontärin, Leitende Ärztliche Direktion, Unternehmenskommunikation, Spies, Simone, Assistentin, Leitende Ärztliche Direktion, Unternehmenskommunikation

Zuständigkeiten für Absprache bezüglich Quarantäne und Maßnahmen:

  • Götting, Tim, Dr., Oberarzt, Institut für Infektionsprävention u. Krankenhaushygiene
  • Ebner, Winfried, Dr., Oberarzt, Institut für Infektionsprävention u. Krankenhaushygiene

Zuständigkeiten für Rückfragen Virologie:

  • Huzly, Daniela, Dr. , Oberärztin, Abt. Virologie, Institut f. med. Mikrobio.u. Hygiene

Zuständigkeiten für Absprachen Infektiologie:

  • Kern, Winfried, Prof.Dr., Abteilungsleiter, Klinik fürInnere Medizin II

Zuständigkeiten für Abstrichzentrum IV (Haus Langerhans):

  • Bauliche Maßnahmen: Wasmer-Hatzl, Simone, Stabsstelle Pflegedienst, Pflegedirektion

Zuständigkeiten KEL:

  • Hammer, Thorsten, PD Dr. , Ärztlicher Leiter UNZ u. Oberarzt, Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie

Zuständigkeiten Rechtliches:

  • Huber, Christian, Stabsstellenleiter, Geschäftsbereich 4, Stabsstelle Arbeitsrecht

06.05.2020 - Quarantäne wird wieder eingeführt, SOP für den Betriebsärztlichen Dienst (Ansprechpartner: Dr. Hirschbihl):

Mitarbeiter*innen mit Symptomen bleiben zu Hause und lassen sich testen.

Ist das Ergebnis negativ für SARS-CoV-2, so darf der Mitarbeiter 48 Stunden nach Symptomfreiheit wieder arbeiten. Bei fortbestehender Symptomatik und weiterhin bestehendem Verdacht soll im Verlauf eine erneute Testung vorgenommen werden.

Mitarbeiter*innen mit positivem SARS-CoV-2-Nachweis:

Ohne Symptome: Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause, bei Symptomfreiheit bis dahin erfolgt eine Testung. Falls dieser Test negativ ausfällt, kann wieder gearbeitet werden. Falls der Test positiv ist, erfolgt eine Freistellung für weitere 7 Tage. Bei Symptomfreiheit in dieser Zeit ist der Nachweis negativer Tests nicht erforderlich.

Mit Symptomen: Bedingungen für die Wiederaufnahme der Arbeit:

  • Vergangene Zeitspanne ab Symptombeginn / Abstrich: 14 Tage
  • Symptomfreiheit seit 48 Stunden
  • Der Nachweis negativer Tests ist nicht erforderlich.

Mitarbeiter*innen, die in einem engen Kontakt zu einem Covid-Fall nicht adäquat geschützt waren:

  • Medizinisches Personal: Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause. Abstrich folgt am 7. Tag. Wenn dieser Abstrich negativ ist und keine Symptomatik aufgetreten ist, darf der MA wieder arbeiten.
  • Nicht-medizinisches Personal: Der Mitarbeiter bleibt 14 Tage zu Hause. Kein Abstrich erforderlich. Meldung ans Gesundheitsamt durch Mitarbeiter.

Mitarbeiter*innen, die einen Kontakt zu einem Covid-Fall im häuslichen Umfeld haben:

Annahme: Nach aktuellem Wissensstand wird nach 7 Tagen eine passagere Immunität erreicht.

Welche Art war die Exposition (z.B. Partner*innen vs. Großeltern im gleichen Haus)? Ist hier eine häusliche Trennung zum Kontaktfall möglich? ⇒ Quarantäne ja / nein

Wenn ja dann gilt für:

Medizinisches Personal ohne mögliche häusliche Trennung von der Kontaktperson:

  • Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause (siehe oben, weil dies als letzter Kontaktzeitpunkt zu werten ist). Im Anschluss dann weitere 7 Tage zu Hause, mit Abstrich am 7. (und somit kumulativ der 14.) Tag. Wenn dieser Abstrich negativ ist und keine Symptomatik aufgetreten ist, darf der MA wieder arbeiten.

Medizinisches Personal mit möglicher häuslicher Trennung von Kontaktfall:

Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause. Abstrich am 7. Tag und wenn dieser Abstrich negativ ist und keine Symptomatik aufgetreten ist, darf der MA wieder arbeiten.

Nicht-medizinisches Personal:

Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage (siehe oben, weil dies als letzter Kontaktzeitpunkt zu werten ist)+ weitere 14 Tage zu Hause. Kein Abstrich erforderlich. Meldung ans Gesundheitsamt durch Mitarbeiter.

Für Mitarbeiter*innen, die sich für mehr als 48Stunden im Ausland befanden gilt:

  • Medizinisches Personal: Der Mitarbeiter bleibt 7 Tage zu Hause. Abstrich folgt am 7.Tag. Wenn dieser Abstrich negativ ist und keine Symptomatik aufgetreten ist, darf der MA wieder arbeiten.
  • Nicht-medizinisches Personal: Der Mitarbeiter bleibt 14 Tage zu Hause. Ein Abstrich ist nicht erforderlich.

In beiden Fällen ist bei Wiedereinreise eine selbstständige Meldung bei der örtlichen Polizeibehörde des Erstwohnsitzes notwendig. Medizinisches Personal kann hier auf eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Beruf verweisen.

23.04.2020 - Berufliche Exposition mit Coronavirus SARS-CoV-2 (Antikörper-Testung):

Bei beruflicher Exposition mit Coronavirus SARS-CoV-2 bietet der Betriebsärztliche Dienst gemeinsam mit dem Institut für Virologie zukünftig eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge (gemäß TRBA 250 und ArbMedVV) an. Die Beschäftigten werden hierfür zunächst gezielt vom Betriebsärztlichen Dienst bzw. durch die Vorgesetzten angesprochen. Falls im Rahmen der Vorsorge eine serologische Blutuntersuchung (Antikörper-Testung) auf Coronavirus SARS-CoV-2 erfolgt, müssen zwingend mit der Blutentnahme die erforderlichen Basisdaten (Angaben zur Person und evtl. zurückliegende klinische Symptomatik) erhoben werden; hierfür steht eine elektronische Eingabemöglichkeit zur Verfügung: SARS-CoV-2 Antikörpertest-Probeneingabe (https://stuz-redcap-intern.ukl.uni-freiburg.de/surveys/?s=4EYLK3HJTD). Bitte beachten, dass die serologischen Antikörper-Testungen derzeit noch nicht abschließend validiert sind und daher im Moment nicht flächendeckend angeboten werden können!

Für die derzeit laufenden Antikörper-Testungen steht ein spezielles Anforderungs-Formular für die Virologie zur Verfügung: group → LAD-T-BAD-Allgemein → INTERN → wiki Word Dokumente → Verodnungsbogen Virologie.pdf

Auf dem Verordnungsbogen Virologie muss in diesem Zusammenhang derzeit ein A (positiver SARS-CoV-2-Abstrich) oder B (fragl. COVID-Symptomatik und negativer SARS-CoV-2-Abstrich bzw. kein Abstrich durchgeführt) händisch vermerkt werden! Zusätzlich wird jedem Beschäftigten angeboten, an einer SARS-Studie der Klinik für Rheumatologie und Immunologie (Ansprechpartner ist Frau Dr. Finzel - Tel. 35440, Piepser 12-6218) teilzunehmen. Diese freiwillige Teilnahme wird immer vor einer Blutabnahme geklärt! Sollte eine Teilnahme an der SARS-Studie erfolgen, wird durch den BÄD ein BB/Diff.-BB sowie Vit.D/Selen/Zink zusätzlich über das Zentrallabor angefordert und die Klinik für Rheumatologie und Immunologie nimmt zusätzliche Röhrchen (großes EDTA-Röhrchen und Serum-Röhrchen) für weitere Analysen ab.

Wichtig: dieses Verfahren gilt bis auf weiteres bzw. soll zukünftig durch eine standardisierte Antikörper-Testung im Rahmen der Angebotsvorsorge abgelöst werden. (DS)

13.03.2020 - Intranet: Freistellung von Risikogruppen:

Mitarbeiter*innen, die in der direkten Krankenversorgung tätig sind und die einer der folgenden Risikogruppen angehören, werden ab sofort und bis auf weiteres vom Dienst freigestellt:

  • Schwangere, die in der Krankenversorgung tätig sind, werden direkt vom Geschäftsbereich Personal angeschrieben. Der Vorgesetzte erhält eine Abschrift.
  • Schwangere, die Ihre Schwangerschaft noch nicht dem Geschäftsbereich Personal bzw. dem Betriebsärztlichen Dienst bekannt gegeben haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
  • Mitarbeiter*innen mit jeglicher Form der aktiven Immunsuppression oder solche mit Immundefektsyndromen.
  • Mitarbeiter*innen mit einer aktiven Tumorerkrankung und/oder noch laufender Chemotherapie.

Personen dieser beiden zuletzt genannten Risikogruppen müssen sich unverzüglich beim Betriebsärztlichen Dienst melden, der den gesundheitlichen Zustand bestätigt und die weiteren Schritte über den Geschäftsbereich Personal in die Wege leitet. Der Geschäftsbereich Personal wird dann eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung ausstellen und den/die zuständige/n Vorgesetzte/n informieren.

13.03.2020 - E-Mail Unternehmenskommunikation: Freistellung von Risikogruppen:

Mitarbeiter*innen, die einer der folgenden Risikogruppen angehören, werden ab sofort und bis auf weiteres vom Dienst freigestellt:

  • Schwangere: Schwangere müssen sich unverzüglich beim Geschäftsbereich 4 – Personal und bei dem/der Vorgesetzten melden: Durchwahl 270-21601 (Montag - Donnerstag 8 Uhr - 16 Uhr | Freitag 8 Uhr – 13 Uhr)
  • Mitarbeiter*innen mit jeglicher Form der aktiven Immunsuppression oder solche mit Immundefektsyndromen
  • Mitarbeiter*innen mit einer aktiven Tumorerkrankung und/oder noch laufender Chemotherapie

Personen dieser beiden Risikogruppen müssen sich unverzüglich beim Betriebsärztlichen Dienst melden, der den gesundheitlichen Zustand bestätigt und die weiteren Schritte über den Geschäftsbereich Personal in die Wege leitet. Der Geschäftsbereich Personal wird dann eine vorübergehende Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung ausstellen und den/die zuständige/n Vorgesetzte/n informieren.

  • Bzgl. der Einwilligung für die Bestätigung durch den BÄD wurde ein durch die Stabsstelle Arbeitsrecht geprüftes Einwilligungsformular erstellt, das in den kommenden Tagen zur Verfügung stehen wird,
  • Das IUK hat auf der Homepage einen neuen Hygienestandard zu COVID-19 veröffentlicht. (Brei)