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faq:eppsg [2023/01/11 11:19] – tm1019 | faq:eppsg [2023/01/11 11:21] – [Fallgruppen] tm1019 |
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===== Fallgruppen ===== | ===== Fallgruppen ===== |
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Im [[https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/index.html|Studierenden-Energiepreispauschalengesetz]] steht das alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren, eine Einmalzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag. | Im [[https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/index.html|Studierenden-Energiepreispauschalengesetz]] steht, dass alle Studierenden sowie Fachschülerinnen und Fachschüler, die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung waren, eine Einmalzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag. |
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Da es eine Reihe von Konstellationen gibt, die dazu führen würden, dass Studierende die Einmalzahlung mehrfach erhalten, unterscheidet die Albert-Ludwigs-Universität bei der technischen Umsetzung der Datenbereitstelleung drei Fallgruppen: | Da es eine Reihe von Konstellationen gibt, die dazu führen würden, dass Studierende die Einmalzahlung mehrfach erhalten, unterscheidet die Albert-Ludwigs-Universität bei der technischen Umsetzung der Datenbereitstelleung drei Fallgruppen: |
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== Fallgruppe 3: am 01.12.2022 nicht an der UFR eingeschrieben == | == Fallgruppe 3: am 01.12.2022 nicht an der UFR eingeschrieben == |
Studierende und Promovierende, die am 01.12.2022 nicht an der Albert-Ludwigs-Universität eingeschrieben waren. In diese Fallgruppe gehören z.B. Studierende oder Promovierende, die im Wintersemester 2022/23 immatrikuliert sind, aber erst nach dem 01.12.2022 eingeschrieben wurde. Alle nicht-immatrikulierten Lernenden fallen ebenfalls in diese Fallgruppe: Gasthörerinnen und Gasthörer, Kontaktstudierende, EPICUR-Incomings, ... | Studierende und Promovierende, die am 01.12.2022 nicht an der Albert-Ludwigs-Universität eingeschrieben waren. In diese Fallgruppe gehören z.B. Studierende oder Promovierende, die im Wintersemester 2022/23 immatrikuliert sind, aber erst nach dem 01.12.2022 eingeschrieben wurden. Alle nicht-immatrikulierten Lernenden fallen ebenfalls in diese Fallgruppe: Gasthörerinnen und Gasthörer, Kontaktstudierende, EPICUR-Incomings, ... |
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