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-Im [[https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/index.html|Studierenden-Energiepreispauschalengesetz]] steht, dass alle Studierenden (sowie bistimmte Schülerrgruppen), die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (bzw. in einer Fachausbildung) waren, eine Einmalzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.+Im [[https://www.gesetze-im-internet.de/eppsg/index.html|Studierenden-Energiepreispauschalengesetz]] steht, dass alle Studierenden (sowie bestimmte Schülergruppen), die am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben (bzw. in einer Fachausbildung) waren, eine Einmalzahlung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.
  
 Da es eine Reihe von Konstellationen gibt, die dazu führen würden, dass Studierende die Einmalzahlung mehrfach erhalten, unterscheidet die Albert-Ludwigs-Universität bei der technischen Umsetzung der Datenbereitstellung drei Fallgruppen: Da es eine Reihe von Konstellationen gibt, die dazu führen würden, dass Studierende die Einmalzahlung mehrfach erhalten, unterscheidet die Albert-Ludwigs-Universität bei der technischen Umsetzung der Datenbereitstellung drei Fallgruppen:

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