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   * Vor- und Nachname sind im System vorbelegt.   * Vor- und Nachname sind im System vorbelegt.
   * Eigenständige Eingabe der Kontaktdaten in Form von Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer auf der Kontaktdatenkachel „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“. Die Daten können jederzeit erfasst oder aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang weist das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass sich die Telefonnummer im Hinblick auf die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen als wichtiges Datum erwiesen hat.   * Eigenständige Eingabe der Kontaktdaten in Form von Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer auf der Kontaktdatenkachel „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“. Die Daten können jederzeit erfasst oder aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang weist das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass sich die Telefonnummer im Hinblick auf die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen als wichtiges Datum erwiesen hat.
-  * Personen, die noch keine Kontaktdatenkachel mit dem Anwendungszweck „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“ haben, können die Kachel jederzeit selbst hinzufügen.  
   * Ein eigenständiges Löschen der erfassten Daten ist derzeit nicht möglich, da die vierwöchige Speicherfrist zum Zwecke einer evtl. erforderlichen Weitergabe der Daten an die zuständigen Behörden im Falle einer eigenständigen vorzeitigen Löschung nicht gewährleistet werden kann. Möchten Sie die Daten komplett gelöscht haben, senden Sie eine E-Mail an [[mailto:cm@rz.uni-freiburg.de?subject=L%C3%B6schung%20Kontaktdaten%20%C2%A7%206%20CoronaVO|cm@rz.uni-freiburg.de]]. Die Daten werden dann im System erst vorläufig und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Sobald die CoronaVO außer Kraft tritt, werden selbstverständlich alle Daten, die auf Grundlage des § 6 CoronaVO erfasst wurden, ohne Ihr Zutun vollständig gelöscht, ohne dass Sie dazu etwas veranlassen müssen (sofern für die hinterlegten Daten keine weiteren Anwendungszwecke zugeordnet sind).   * Ein eigenständiges Löschen der erfassten Daten ist derzeit nicht möglich, da die vierwöchige Speicherfrist zum Zwecke einer evtl. erforderlichen Weitergabe der Daten an die zuständigen Behörden im Falle einer eigenständigen vorzeitigen Löschung nicht gewährleistet werden kann. Möchten Sie die Daten komplett gelöscht haben, senden Sie eine E-Mail an [[mailto:cm@rz.uni-freiburg.de?subject=L%C3%B6schung%20Kontaktdaten%20%C2%A7%206%20CoronaVO|cm@rz.uni-freiburg.de]]. Die Daten werden dann im System erst vorläufig und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Sobald die CoronaVO außer Kraft tritt, werden selbstverständlich alle Daten, die auf Grundlage des § 6 CoronaVO erfasst wurden, ohne Ihr Zutun vollständig gelöscht, ohne dass Sie dazu etwas veranlassen müssen (sofern für die hinterlegten Daten keine weiteren Anwendungszwecke zugeordnet sind).
  

QR-Code
QR-Code Kontaktdatenverarbeitung nach der CoronaVO in Bereichen mit Studienbetrieb (EXA 612) (erstellt für aktuelle Seite)