Wiki der Abteilung Campus Management

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hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/07 18:44] – [Datenschutzinformationen] tm1019hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/07 19:48] – [Verfahrensübersicht] tm1019
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 An der Universität Freiburg stehen für die Erhebung und weitere Verarbeitung nach § 6 CoronaVO zwei Standardverfahren zur Verfügung: An der Universität Freiburg stehen für die Erhebung und weitere Verarbeitung nach § 6 CoronaVO zwei Standardverfahren zur Verfügung:
  
-== Kontaktdatenerfassung über das Campus-Management-System HISinOne ==+ 
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 +**Kontaktdatenerfassung über das Campus-Management-System HISinOne**
  
   * Für Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit Belegverfahren.   * Für Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit Belegverfahren.
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   * Erfassung weiterer Kontaktdaten (Datum und Zeitraum der Anwesenheit) anlassbezogen über vom System generierte Anwesenheitslisten.    * Erfassung weiterer Kontaktdaten (Datum und Zeitraum der Anwesenheit) anlassbezogen über vom System generierte Anwesenheitslisten. 
  
-== Kontaktdatenerfassung über das  Formular zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO ==+Dieses Verfahren wird unten näher beschrieben 
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 +**Kontaktdatenerfassung über das Formular zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO**
   * Für sonstige Veranstaltungen bzw. Aktivitäten ohne Belegverfahren, ohne aktuelle Anwesenheitslisten aus dem Campus-Management-System HISinOne und/oder Personen, die keine Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in HISinOne hinterlegt haben.   * Für sonstige Veranstaltungen bzw. Aktivitäten ohne Belegverfahren, ohne aktuelle Anwesenheitslisten aus dem Campus-Management-System HISinOne und/oder Personen, die keine Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in HISinOne hinterlegt haben.
   * Erfassung aller Kontaktdaten anlassbezogen über das [[https://www.uni-freiburg.de/universitaet/corona/offizielle-bekanntmachungen/Uni-Freiburg-Formular-zur-Datenerhebung-nach-Paragraph-6-CoronaVO.pdf/at_download/file|Formular zur Datenerhebung nach § 6 Corona-Verordnung]].   * Erfassung aller Kontaktdaten anlassbezogen über das [[https://www.uni-freiburg.de/universitaet/corona/offizielle-bekanntmachungen/Uni-Freiburg-Formular-zur-Datenerhebung-nach-Paragraph-6-CoronaVO.pdf/at_download/file|Formular zur Datenerhebung nach § 6 Corona-Verordnung]].
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   * Vor- und Nachname sind im System vorbelegt.   * Vor- und Nachname sind im System vorbelegt.
   * Eigenständige Eingabe der Kontaktdaten in Form von Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer auf der Kontaktdatenkachel „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“. Die Daten können jederzeit erfasst oder aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang weist das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass sich die Telefonnummer im Hinblick auf die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen als wichtiges Datum erwiesen hat.   * Eigenständige Eingabe der Kontaktdaten in Form von Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer auf der Kontaktdatenkachel „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“. Die Daten können jederzeit erfasst oder aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang weist das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass sich die Telefonnummer im Hinblick auf die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen als wichtiges Datum erwiesen hat.
-  * Personen, die noch keine Kontaktdatenkachel mit dem Anwendungszweck „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“ haben, können die Kachel jederzeit selbst hinzufügen.  
   * Ein eigenständiges Löschen der erfassten Daten ist derzeit nicht möglich, da die vierwöchige Speicherfrist zum Zwecke einer evtl. erforderlichen Weitergabe der Daten an die zuständigen Behörden im Falle einer eigenständigen vorzeitigen Löschung nicht gewährleistet werden kann. Möchten Sie die Daten komplett gelöscht haben, senden Sie eine E-Mail an [[mailto:cm@rz.uni-freiburg.de?subject=L%C3%B6schung%20Kontaktdaten%20%C2%A7%206%20CoronaVO|cm@rz.uni-freiburg.de]]. Die Daten werden dann im System erst vorläufig und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Sobald die CoronaVO außer Kraft tritt, werden selbstverständlich alle Daten, die auf Grundlage des § 6 CoronaVO erfasst wurden, ohne Ihr Zutun vollständig gelöscht, ohne dass Sie dazu etwas veranlassen müssen (sofern für die hinterlegten Daten keine weiteren Anwendungszwecke zugeordnet sind).   * Ein eigenständiges Löschen der erfassten Daten ist derzeit nicht möglich, da die vierwöchige Speicherfrist zum Zwecke einer evtl. erforderlichen Weitergabe der Daten an die zuständigen Behörden im Falle einer eigenständigen vorzeitigen Löschung nicht gewährleistet werden kann. Möchten Sie die Daten komplett gelöscht haben, senden Sie eine E-Mail an [[mailto:cm@rz.uni-freiburg.de?subject=L%C3%B6schung%20Kontaktdaten%20%C2%A7%206%20CoronaVO|cm@rz.uni-freiburg.de]]. Die Daten werden dann im System erst vorläufig und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Sobald die CoronaVO außer Kraft tritt, werden selbstverständlich alle Daten, die auf Grundlage des § 6 CoronaVO erfasst wurden, ohne Ihr Zutun vollständig gelöscht, ohne dass Sie dazu etwas veranlassen müssen (sofern für die hinterlegten Daten keine weiteren Anwendungszwecke zugeordnet sind).
  

QR-Code
QR-Code Kontaktdatenverarbeitung nach der CoronaVO in Bereichen mit Studienbetrieb (EXA 612) (erstellt für aktuelle Seite)