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hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/15 19:11] tm1019hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 10:50] – [Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht] Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. tm1019
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-Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben.+===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== 
 +Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen.
    
 An der Universität Freiburg stehen für die Erhebung und weitere Verarbeitung nach § 6 CoronaVO zwei Standardverfahren zur Verfügung: An der Universität Freiburg stehen für die Erhebung und weitere Verarbeitung nach § 6 CoronaVO zwei Standardverfahren zur Verfügung:

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QR-Code Kontaktdatenverarbeitung nach der CoronaVO in Bereichen mit Studienbetrieb (EXA 612) (erstellt für aktuelle Seite)