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hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 10:50] – [Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht] Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. tm1019hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 11:13] tm1019
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 {{tag>personenverwaltung kontaktdaten}} {{tag>personenverwaltung kontaktdaten}}
  
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 ===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== ===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht =====
 Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen.

QR-Code
QR-Code Kontaktdatenverarbeitung nach der CoronaVO in Bereichen mit Studienbetrieb (EXA 612) (erstellt für aktuelle Seite)