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hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 10:50] – [Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht] Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. tm1019 | hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 11:13] – tm1019 |
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//English translation in progress | //English version: [[hisinone:kontaktdatencoronavo-en|Contact data| Contact data pursuant to § 6 Corona Ordinance for on-site events]]// |
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===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== | ===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== |
Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. | Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. |