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hisinone:kontaktdatencoronavo [2020/10/16 10:50] – [Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht] Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen. tm1019 | hisinone:kontaktdatencoronavo [2021/01/20 18:53] – [Verfahren über HISinOne aus der Sicht von Veranstalter*innen (EXA 612 Anwesenheitslisten § 6 Corona nutzen)] tm1019 | ||
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- | ====== Kontaktdaten | Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen ====== | + | ====== Kontaktdaten | Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen, Präsenzprüfungen, |
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===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== | ===== Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht ===== | ||
Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, | Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, | ||
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===== Verfahren über HISinOne aus der Sicht von Teilnehmer*innen (Kontaktdaten § 6 CoronaVO erfassen) ===== | ===== Verfahren über HISinOne aus der Sicht von Teilnehmer*innen (Kontaktdaten § 6 CoronaVO erfassen) ===== | ||
- | Teilnehmer*innen von Präsenzterminen können einen Teil ihrer Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen selbst im Campus-Management-System HISinOne hinterlegen: | + | Teilnehmer*innen von Präsenzterminen können einen Teil ihrer Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen/ |
* Soweit bei den betroffenen Terminen Anwesenheitslisten aus HISinOne zur Erfassung der weiteren Kontaktdaten genutzt werden, kann vor Ort auf das Ausfüllen oder Mitbringen des [[https:// | * Soweit bei den betroffenen Terminen Anwesenheitslisten aus HISinOne zur Erfassung der weiteren Kontaktdaten genutzt werden, kann vor Ort auf das Ausfüllen oder Mitbringen des [[https:// | ||
* Den Veranstalter*innen wird in der Anwesenheitsliste angezeigt, welche Teilnehmer*innen bereits Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt haben, ohne das die Kontaktdaten selbst anzeigt werden. | * Den Veranstalter*innen wird in der Anwesenheitsliste angezeigt, welche Teilnehmer*innen bereits Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt haben, ohne das die Kontaktdaten selbst anzeigt werden. | ||
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Anleitungen zur Pflege der Kontaktdaten im Campus-Management-System HISinOne | Anleitungen zur Pflege der Kontaktdaten im Campus-Management-System HISinOne | ||
- | * Für immatrikulierte Studierende und Doktorand*innen: | + | * Für immatrikulierte Studierende und Doktorand*innen: |
* Für die Rollen Mitarbeiter/ | * Für die Rollen Mitarbeiter/ | ||
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Veranstalter*innen können aus HISinOne Anwesenheitslisten erzeugen, auf welchen gekennzeichnet ist, für welche Teilnehmer*innen Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt sind. Um eine möglichst aktuelle Liste zu erhalten, sollte diese kurzfristig, | Veranstalter*innen können aus HISinOne Anwesenheitslisten erzeugen, auf welchen gekennzeichnet ist, für welche Teilnehmer*innen Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt sind. Um eine möglichst aktuelle Liste zu erhalten, sollte diese kurzfristig, | ||
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Die Liste dient zum einen der Kontrolle, ob die Anwesenden ihre Kontaktdaten in Form von Vor- und Nachname, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer im Campus-Management-System HISinOne hinterlegt haben. Zum anderen erhebt der/die Veranstalter*in mit der Liste die weiteren Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in Form von Datum und Zeitraum der Anwesenheit der Teilnehmenden. Die Verarbeitung der in der Liste enthaltenen Kontaktdaten gelten die Vorgaben aus § 6 Abs. 2 und 3 CoronaVO. Insofern ist die Liste nach dem jeweiligen Termin vier Wochen gesichert aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten. Die Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der CoronaVO und zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen durch die zuständige Behörde. | Die Liste dient zum einen der Kontrolle, ob die Anwesenden ihre Kontaktdaten in Form von Vor- und Nachname, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer im Campus-Management-System HISinOne hinterlegt haben. Zum anderen erhebt der/die Veranstalter*in mit der Liste die weiteren Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in Form von Datum und Zeitraum der Anwesenheit der Teilnehmenden. Die Verarbeitung der in der Liste enthaltenen Kontaktdaten gelten die Vorgaben aus § 6 Abs. 2 und 3 CoronaVO. Insofern ist die Liste nach dem jeweiligen Termin vier Wochen gesichert aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten. Die Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der CoronaVO und zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen durch die zuständige Behörde. | ||
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Informationen zum Datenschutz finden Sie unter [[hisinone: | Informationen zum Datenschutz finden Sie unter [[hisinone: | ||
- | Die CoronaVO und die CoronaVO Studienbetrieb und Kunst finden Sie auf den [[https:// | + | Die CoronaVO und die CoronaVO Studienbetrieb und Kunst finden Sie auf den [[https:// |