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 == Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung == == Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ==
-Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c, Abs. 3 DS-GVO iVm. § 32 iVm. §§ 28-31 IfSG, §§ 6, 14 S. 1 Nr. 1 CoronaVO, § 4 Abs. 1 CoronaVO Studienbetrieb und Kunst. Soweit die Universität Ihre Kontaktdaten wie Namen, Anschrift und Telefonnummer zu anderen Zwecken verarbeitet, insbesondere zu Studienzwecken oder im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses, kommt eine Übermittlung an die zuständige Behörde zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen in Zusammenhang mit Covid-19 auf Grundlage des Art. 6 Abs. 4 iVm. § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 / 2 LDSG in Betracht. Bitte beachten Sie, dass Sie als Beschäftigte/r als Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis und als Studierende/r aufgrund von § 12 Abs. 1 LHG iVm. § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung sowie § 21 ZImmO verpflichtet sind, der Universität Änderungen des Namens sowie der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.+Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c, Abs. 3 DS-GVO iVm. § 32 iVm. §§ 28-31 IfSG, §§ 6, 14 S. 1 Nr. 1 CoronaVO, § 4 Abs. 1 CoronaVO Studienbetrieb und Kunst. Soweit die Universität Ihre Kontaktdaten wie Namen, Anschrift und Telefonnummer zu anderen Zwecken verarbeitet, insbesondere zu Studienzwecken oder im Rahmen Ihres Beschäftigungsverhältnisses, kommt eine Übermittlung an die zuständige Behörde zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen in Zusammenhang mit Covid-19 auf Grundlage des Art. 6 Abs. 4 iVm. § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 1 / 2 LDSG in Betracht.  
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 +Bitte beachten Sie, dass Sie als Beschäftigte/r als Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis und als Studierende/r aufgrund von § 12 Abs. 1 LHG iVm. § 8 Nr. 1 Hochschul-Datenschutzverordnung sowie § 21 ZImmO verpflichtet sind, der Universität Änderungen des Namens sowie der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
  
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