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- | ====== Informationen nach Art. 13 DS-GVO zur Datenverarbeitung nach Corona-Verordnung der Landesregierung (CoronaVO) im Campus-Management-System HISinOne ====== | + | ====== Informationen nach Art. 13 DS-GVO zur Datenverarbeitung nach der |
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== Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten == | == Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe der personenbezogenen Daten == | ||
- | Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen bzw. der Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Behörde. Eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig. Die Universität hat Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. | + | Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen bzw. der Auskunftserteilung gegenüber der zuständigen Behörde. Eine anderweitige Verwendung der Daten ist unzulässig. |
== Kategorien von Daten == | == Kategorien von Daten == | ||
- | Daten nach § 7 CoronaVO (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer) sowie Platznummer. Soweit Sie Ihre Kontaktdaten angeben, müssen diese zutreffend sein. | + | Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer sowie Platznummer. Soweit Sie Ihre Kontaktdaten angeben, müssen diese zutreffend sein. |
== Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung == | == Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung == | ||
- | Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c, Abs. 3 DS‐GVO iVm. § 32 iVm. §§ 28‐31 IfSG, § 7 CoronaVO, | + | Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c, Abs. 3 DS-GVO iVm. § 32 iVm. §§ 28, 28a IfSG iVm. § 24 Abs. 2 Nr. 1 CoronaVO iVm. § 7 CoronaVO |
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- | Soweit die Universität Ihre Kontaktdaten wie Namen, Anschrift und Telefonnummer zu anderen Zwecken verarbeitet, | + | |
Bitte beachten Sie, dass Studierende aufgrund von § 21 Abs. 2 ZImmO der Universität Freiburg und Beschäftigte als Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind, der Universität Änderungen des Namens sowie der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. | Bitte beachten Sie, dass Studierende aufgrund von § 21 Abs. 2 ZImmO der Universität Freiburg und Beschäftigte als Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind, der Universität Änderungen des Namens sowie der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. | ||
== Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer == | == Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer == | ||
- | Die Daten werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert und anschließend gelöscht bzw. vernichtet. Soweit | + | Sofern |
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+ | Eine vollständige | ||
== Empfängerkategorien == | == Empfängerkategorien == | ||
- | Zum Zwecke der Auskunftserteilung sind die hier erhobenen Daten auf Anfrage | + | Zum Zwecke der Auskunftserteilung sind die hier erhobenen Daten an das Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25, 28, 28a IfSG zu übermitteln. |
== Ihre Rechte als betroffene Person == | == Ihre Rechte als betroffene Person == |