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- | ====== Prozesse| Einrichtung von Studiengängen ====== | + | ====== Prozesse | Einrichtung von Studiengängen ====== |
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Auf der inhaltlich Ebene sollten sie sich für die technische Umsetzung folgende Faustregel merken: je flexibler die Regelungen für die Studierenden sind (verständlicherweise oft gewünscht) - umso schwieriger ist oft die technische Umsetzung. Meist soll das System am Ende dann doch automatisiert bei der Einhaltung von Regelungen unterstützen und das wird bei zunehmenden Freiheitsgraden oder Komplexität der Regelungen dann technisch oft sehr schnell aufwändig. | Auf der inhaltlich Ebene sollten sie sich für die technische Umsetzung folgende Faustregel merken: je flexibler die Regelungen für die Studierenden sind (verständlicherweise oft gewünscht) - umso schwieriger ist oft die technische Umsetzung. Meist soll das System am Ende dann doch automatisiert bei der Einhaltung von Regelungen unterstützen und das wird bei zunehmenden Freiheitsgraden oder Komplexität der Regelungen dann technisch oft sehr schnell aufwändig. | ||
+ | == Studiengang planen == | ||
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|T2|Entwicklung des Studiengangs beschließen (Rektorat)|Wenn das Protokoll zur Rektoratssitzung vorliegt, wird dieses von LL-QM allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt.| | |T2|Entwicklung des Studiengangs beschließen (Rektorat)|Wenn das Protokoll zur Rektoratssitzung vorliegt, wird dieses von LL-QM allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt.| | ||
+ | == Studiengang ausarbeiten und intern beschließen == | ||
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|T3|Konzept entwickeln und Unterlagen ausarbeiten (Fach/ | |T3|Konzept entwickeln und Unterlagen ausarbeiten (Fach/ | ||
+ | == Studiengang beschließen und umsetzen == | ||
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|T7(1)|Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)|D5 führt die Entscheidung unter Beteiligung der Abteilung LL-QM (Informationen zum Akkreditierungsverfahren für die Beschlussvorlage) im Senat herbei. Im Vorfeld informiert D5 LL-QM, D1.5, das SMS-Team, das SCS und ggf. die WissWB der FRAUW (bei Weiterbildungsstudiengängen) und/oder das IO (bei Studiengängen, | |T7(1)|Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)|D5 führt die Entscheidung unter Beteiligung der Abteilung LL-QM (Informationen zum Akkreditierungsverfahren für die Beschlussvorlage) im Senat herbei. Im Vorfeld informiert D5 LL-QM, D1.5, das SMS-Team, das SCS und ggf. die WissWB der FRAUW (bei Weiterbildungsstudiengängen) und/oder das IO (bei Studiengängen, | ||
- | |T7(2)|Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)|Nach Beschlussfassung im Senat werden dieselben Verwaltungseinheiten durch D5 über den Senatsbeschluss informiert. Das Protokoll der Senatssitzung wird allen beteiligten | + | |T7(2)|Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)|Nach Beschlussfassung im Senat werden dieselben Verwaltungseinheiten durch D5 über den Senatsbeschluss informiert. Das Protokoll der Senatssitzung wird allen beteiligten |
- | |T10|Studiengang technisch umsetzen und für die Studienbewerbung vorbereiten (Fach/ | + | |T10|Studiengang technisch umsetzen und für die Studienbewerbung vorbereiten (Fach/ |
+ | Die Satzungsentwürfe sollten dem SMS-Team über cm@rz.uni-freiburg.de bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni, bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember zugehen. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist Kontakt zum SMS-Team aufzunehmen. Ist die Einrichtung eines Studiengangs im Senat beschlossen, | ||
|T11|Einrichtung des Studiengangs abschließen (SMS-Team, SCS, D1.1, D5, LL-QM)|Das SMS-Team schaltet die Bewerbungskampagne (Bescheiderstellung, | |T11|Einrichtung des Studiengangs abschließen (SMS-Team, SCS, D1.1, D5, LL-QM)|Das SMS-Team schaltet die Bewerbungskampagne (Bescheiderstellung, | ||
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