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abwesenheitsverwaltung:zusatzurlaub_fuer_erwerbsbeschraenkte_minderschwerbehinderte [2025/02/25 09:51] sw1014abwesenheitsverwaltung:zusatzurlaub_fuer_erwerbsbeschraenkte_minderschwerbehinderte [2025/02/25 10:47] (aktuell) – alte Version wiederhergestellt (2025/02/25 10:46) sw1014
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 • deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 50, aber mind. 25 beträgt. • deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 50, aber mind. 25 beträgt.
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 Der Grad der Behinderung oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nachzuweisen (z. B. Bescheinigung des Landratsamtes). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden.\\  Der Grad der Behinderung oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist nachzuweisen (z. B. Bescheinigung des Landratsamtes). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden.\\ 
 Von dort erhalten dann die/der Beschäftigte und die jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; die darin angegebenen Tage sind in die Urlaubskarte einzutragen.\\ Von dort erhalten dann die/der Beschäftigte und die jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; die darin angegebenen Tage sind in die Urlaubskarte einzutragen.\\
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 **Es gelten dieselben Regelungen wie beim Erholungsurlaub:**  **Es gelten dieselben Regelungen wie beim Erholungsurlaub:** 
  
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 • Wartezeit von 6 Monaten, d. h. der volle Anspruch auf den Zusatzurlaub von 3 Tagen wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben • Wartezeit von 6 Monaten, d. h. der volle Anspruch auf den Zusatzurlaub von 3 Tagen wird erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben
  
-• 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat (nicht Kalendermonat) bei Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres; auf den Grund des Ausscheidens kommt es nicht an,+• 1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat (**nicht** Kalendermonat) bei Beginn oder Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres; auf den Grund des Ausscheidens kommt es nicht an,
  
 Ausnahmen hiervon:\\ Ausnahmen hiervon:\\
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