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======Zusatzurlaub für Schwerbehinderte====== | ======Zusatzurlaub für Schwerbehinderte====== | ||
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- | Schwerbehinderte Menschen haben nach **§ 208 SGB IX** Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Dies gilt nicht für Gleichgestellte. Sie haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub für\\ Schwerbehinderte, | + | Schwerbehinderte Menschen haben nach **§ 208 SGB IX** Anspruch auf einen Zusatzurlaub von **5 Arbeitstagen** im Urlaubsjahr. Dies gilt nicht für **Gleichgestellte**. Sie haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub für\\ Schwerbehinderte, |
Die Schwerbehinderung ist nachzuweisen (z. B. durch Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden. Von dort erhält dann die/der Beschäftigte und die\\ jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; | Die Schwerbehinderung ist nachzuweisen (z. B. durch Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden. Von dort erhält dann die/der Beschäftigte und die\\ jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; | ||
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• **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/ | • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/ | ||
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, | Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, | ||
- | Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, Bruchteile | + | Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, __Bruchteile |
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**• Wartezeit von 6 Monaten: | **• Wartezeit von 6 Monaten: | ||
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**• Verfallfrist/ | **• Verfallfrist/ | ||
- | Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\ | + | Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte |
genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ | genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ | ||
werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/ | werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/ |