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 ======Zusatzurlaub für Schwerbehinderte====== ======Zusatzurlaub für Schwerbehinderte======
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-Schwerbehinderte Menschen haben nach **§ 208 SGB IX** Anspruch auf einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Dies gilt nicht für Gleichgestellte. Sie haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub für\\ Schwerbehinderte, da der Grad der Behinderung nicht mindestens 50 erreicht. Sie haben vielmehr Anspruch auf Zusatzurlaub für Minderschwerbehinderte, sofern der Grad der Behinderung mindestens 30 beträgt.\\+Schwerbehinderte Menschen haben nach **§ 208 SGB IX** Anspruch auf einen Zusatzurlaub von **5 Arbeitstagen** im Urlaubsjahr. Dies gilt nicht für **Gleichgestellte**. Sie haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub für\\ Schwerbehinderte, da der Grad der Behinderung nicht mindestens 50 erreicht. Sie haben vielmehr Anspruch auf Zusatzurlaub für Minderschwerbehinderte, sofern der Grad der Behinderung mindestens 30 beträgt.\\
  
 Die Schwerbehinderung ist nachzuweisen (z. B. durch Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden. Von dort erhält dann die/der Beschäftigte und die\\ jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; die darin angegebenen Tage sind von der jeweiligen Universitätseinrichtung in die Urlaubskarte einzutragen.\\ Die Schwerbehinderung ist nachzuweisen (z. B. durch Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises). Dieser Nachweis ist an das Personaldezernat zu senden. Von dort erhält dann die/der Beschäftigte und die\\ jeweilige Universitätseinrichtung eine Mitteilung über den Anspruch auf diesen Zusatzurlaub; die darin angegebenen Tage sind von der jeweiligen Universitätseinrichtung in die Urlaubskarte einzutragen.\\
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 • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/Woche:**\\ • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/Woche:**\\
 Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.\\  Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.\\ 
-Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, Bruchteile sind daher in Stunden umzurechnen und als Urlaub zu gewähren.\\+Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, __Bruchteile sind daher in Stunden umzurechnen und als Urlaub zu gewähren.__\\ 
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 **• Wartezeit von 6 Monaten:**\\ **• Wartezeit von 6 Monaten:**\\
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 **• Verfallfrist/Übertragungsfrist:**\\ **• Verfallfrist/Übertragungsfrist:**\\
-Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\  +Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte **bis zum 30. September des Folgejahres** genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\  
 genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\  genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ 
 werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/in, wie weiter verfahren werden soll.\\ werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/in, wie weiter verfahren werden soll.\\
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