Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
abwesenheitsverwaltung:zusatzurlaub_fuer_schwerbehinderte [2025/02/25 10:38] sw1014abwesenheitsverwaltung:zusatzurlaub_fuer_schwerbehinderte [2025/02/26 11:04] (aktuell) sw1014
Zeile 7: Zeile 7:
 • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/Woche:**\\ • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/Woche:**\\
 Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.\\  Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.\\ 
-Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, Bruchteile sind daher in Stunden umzurechnen und als Urlaub zu gewähren.\\+Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, __Bruchteile sind daher in Stunden umzurechnen und als Urlaub zu gewähren.__\\ 
 +\\
  
 **• Wartezeit von 6 Monaten:**\\ **• Wartezeit von 6 Monaten:**\\
Zeile 13: Zeile 14:
  
 **• Verfallfrist/Übertragungsfrist:**\\ **• Verfallfrist/Übertragungsfrist:**\\
-Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\  +Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte **bis zum 30. September des Folgejahres** genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\  
 genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\  genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ 
 werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/in, wie weiter verfahren werden soll.\\ werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/in, wie weiter verfahren werden soll.\\
QR-Code
QR-Code abwesenheitsverwaltung:zusatzurlaub_fuer_schwerbehinderte (erstellt für aktuelle Seite)