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• **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/ | • **Berechnung bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen/ | ||
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, | Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, | ||
- | Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, Bruchteile | + | Eine Reduzierungsvorschrift sieht § 125 SGB IX hier nicht vor, __Bruchteile |
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**• Wartezeit von 6 Monaten: | **• Wartezeit von 6 Monaten: | ||
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**• Verfallfrist/ | **• Verfallfrist/ | ||
- | Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein (es reicht nicht, wenn er bis dahin angetreten wurde, er muss bis zum 30. September\\ | + | Im Falle der Übertragung muss der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte |
genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ | genommen sein), ansonsten verfällt er. Kann der Erholungsurlaub (eventuell einschließlich Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) wegen (Langzeit-) Erkrankung nicht bis 30. September des Folgejahres genommen\\ | ||
werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/ | werden, besprechen Sie bitte im Einzelfall mit dem / der jeweils zuständigen Personalsachbearbeiter/ |