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 |Name|Name der/des Mitarbeiters/in| |Name|Name der/des Mitarbeiters/in|
 +|Gruppe|BVL-Gruppe der/des Mitarbeiters/in|
 +|Entgeltstufe|Erfahrungsstufe des/der Mitarbeiters/in|
 |Summe|Betrag des Personalobligos.| |Summe|Betrag des Personalobligos.|
 |[[glossar:Kostenstelle]]|Nummer der [[glossar:Kostenstelle]].| |[[glossar:Kostenstelle]]|Nummer der [[glossar:Kostenstelle]].|
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 ==== Hinweise zu Abweichungen zwischen Personalobligos und tatsächlichen Gehaltszahlungen ==== ==== Hinweise zu Abweichungen zwischen Personalobligos und tatsächlichen Gehaltszahlungen ====
-  * Bei Personen, die mehrere parallele Beschäftigungsverhältnissen mit unterschiedlichen Eingruppierungen haben, wird beim LBV das 2. Beschäftigungsverhältnis beim 1. Beschäftigungsverhältnis mitversichert und mitversteuert. Man erhält somit eine Zahlung beim 1. Beschäftigungsverhältnis, die die Lohnnebenkosten des 2. Beschäftigungsverhältnisses enthält.+  * Bei Personen, die mehrere parallele Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Eingruppierungen haben, erfolgt die Mitversicherung und Mitversteuerung bei dem Beschäftigungsverhältnis, bei welchem das Bruttogehalt am höchsten ist.
   * Beim Wechsel der Beschäftigungs- oder Buchungsstelle innerhalb eines Monats berechnet das LBV die Sozialversicherungsbeiträge immer komplett auf der 1. Buchungsstelle.    * Beim Wechsel der Beschäftigungs- oder Buchungsstelle innerhalb eines Monats berechnet das LBV die Sozialversicherungsbeiträge immer komplett auf der 1. Buchungsstelle. 
   *Sozialversicherungsbeiträge von Einmalzahlungen und variablen Zahlungen (Überstunden, Jubiläumszuwendung, Jahressonderzahlung, …)  werden bei LBV immer bei der Hauptfinanzierungsstelle berücksichtigt.    *Sozialversicherungsbeiträge von Einmalzahlungen und variablen Zahlungen (Überstunden, Jubiläumszuwendung, Jahressonderzahlung, …)  werden bei LBV immer bei der Hauptfinanzierungsstelle berücksichtigt. 
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