====== Personal Obligo ====== Neben den tatsächlichen Ausgaben sind in der kaufmännischen Buchführung auch vertragliche Zahlungsverpflichtungen (Obligos) zu berücksichtigen. Dies betrifft auch die künftigen Gehaltszahlungen. Im April 2016 wurden Personalobligos in SAP gebucht. Ab 14. April sind diese in SuperX auswertbar. Pro Personalfinanzierung wird eine Mittelbindung mit dem Obligo bis zum Jahresende sowie - bei Anspruch - eine separate Mittelbindung mit der Jahressonderzuwendung angelegt. Die Berechnung der Obligos erfolgt jeden Monat erneut. Die Personalobligos von Mitarbeiter/innen auf Haushaltsstellen ([[glossar:Fonds]] 1010 und 1060) werden nicht angezeigt. ===== Eingabemaske ===== Hierbei können folgende Filter gesetzt werden: [{{ :superx:dokumentation:berichte:personal_obligo_m.png?300|Maske des Berichts "Personalobligo"}}] |[[glossar:Haushaltsjahr|*Jahr]]|Personalobligos werden immer nur für das aktuelle Haushaltsjahr angezeigt.| |[[glossar:Kostenstelle]]|+ Bei der Auswahl einer [[glossar:Kostenstelle]] werden automatisch die untergeordneten [[glossar:Kostenstelle|Kostenstellen]] sowie die dazugehörigen [[glossar:Projekt|Projekte]] mit ausgewählt.\\ + Wenn Sie sich nur ein [[glossar:Projekt]] anzeigen lassen wollen, können Sie die Felder [[glossar:Kostenstelle]] und [[glossar:Fonds]] freilassen und nur das Feld [[glossar:Projekt]] verwenden.| |[[Glossar:Fonds]]|+ Bei der Auswahl eines [[Glossar:Fonds]] werden unten in der Projektauswahl nur die [[glossar:Projekt|Projekte]] angezeigt, die diesem [[Glossar:Fonds]] zugeordnet sind.\\ + Wenn Sie sich nur ein [[glossar:Projekt]] anzeigen lassen wollen, können Sie die Felder [[glossar:Kostenstelle]] und [[glossar:Fonds]] freilassen und nur das Feld [[glossar:Projekt]] verwenden.| |[[glossar:Projekt]]| Sie können ein oder mehrere [[glossar:Projekt|Projekte]] auswählen. Es werden nur die [[glossar:Projekt|Projekte]] in der Auswahl angezeigt, die dem ausgewähltem [[Glossar:Fonds]] entsprechen. \\ Wählen Sie die Einstellung "nur Buchungen ohne Projektbezug", wenn Sie sich ausschließlich die Personalobgligos über die [[glossar:Kostenstelle|Kostenstellen]] (in Kombination mit dem [[glossar:Fonds]]) anzeigen lassen wollen.| ===== Ergebnistabelle ===== [{{ :superx:dokumentation:berichte:personal_obligo_e.png?300|Ergebnis des Berichts "Perosnal Obgligo"}}] |Name|Name der/des Mitarbeiters/in| |Gruppe|BVL-Gruppe der/des Mitarbeiters/in| |Entgeltstufe|Erfahrungsstufe des/der Mitarbeiters/in| |Summe|Betrag des Personalobligos.| |[[glossar:Kostenstelle]]|Nummer der [[glossar:Kostenstelle]].| |[[glossar:Kostenstelle]] Bez|Bezeichnung der [[glossar:Kostenstelle]].| |[[Glossar:Fonds]]|Nummer des [[Glossar:Fonds]].| |[[Glossar:Fonds]] Bez|Bezeichnung des [[Glossar:Fonds]].| |[[glossar:Projekt]]| Nummer des [[glossar:Projekt|Projekts]]. Besteht kein Projektbezug, wird als Platzhalter die Zahl „1000“ vergeben.| |[[glossar:Projekt]] Bez| Bezeichnung des [[glossar:Projekt|Projekts]].| |Zeitraum|Zeitraum für den das Personalobligo angelegt wurde.| |[[glossar:Belegnummer]]|[[glossar:Belegnummer]] des Personalobligos. Diese ist ebenfalls im Bericht [[Buchungen SAP]] zu finden.| ===== Infos zur Berechnung der Personalobligos ===== ***Wissenschaftliche Hilfskräfte**: Die Obligos der wissenschaftlichen Hilfskräfte werden bei einem Verdienst bis 450€ pauschal mit 30% und bei einem Verdienst über 450€ mit 9,35% Lohnnebenkosten berechnet. Künftig werden bei Neueinstellungen weitere Kriterien erfasst (wie z.B. gesetzlich oder privat krankenversichert, eingeschrieben, ...) um die Höhe der Lohnnebenkosten und somit der Obligos genauer berechnen zu können. ***Jahressonderzuwendung**: Die Jahressonderzuwendung wird - analog dem Buchungsverfahren des LBV - bei der im November gültigen Buchungsstelle belastet. Vertragsverlängerungen können erst berücksichtigt werden, wenn sie im Personalverwaltungssystem erfasst sind. ***Mutterschutz**: Fallen die Zeiten des Mutterschutzes in das erste Halbjahr, wird für diese Zeit kein Obligo berechnet, da die Erstattung der Krankenversicherung im Normalfall noch im laufenden Jahr erfolgt. Bei Mutterschutzfristen, die in die zweite Jahreshälfte fallen, werden Obligos nach den Kriterien unmittelbar vor der Mutterschutzfrist berechnet. ***Altersteilzeit**: Berechnungsgrundlage ist hier der Ist-Betrag des Vormonats. Falls eine weitere Person während der Freistellungsphase beschäftigt ist, erfolgt eine Erstattung durch das Arbeitsamt, die bei der Obligo-Berechnung allerdings nicht berücksichtigt werden kann. ***Änderung von Berechnungskriterien innerhalb eines Monats**: Ändern sich die Berechnungskriterien wie Eingruppierung, Arbeitszeit, Buchungsstelle innerhalb eines Monats, wird für diesen Monat die Obligo-Berechnung mit dem höchsten Betrag bei der 1. Buchungsstelle des Monats berücksichtigt. ==== Unberücksichtigt ==== ***Einmalzahlungen oder variable Zahlungen** wie Überstunden, Mehrarbeit, Rufbereitschaft und Dienst zu ungünstigen Zeiten können nicht berücksichtigt werden, da deren Umfang im Voraus nicht bekannt ist. ***Jubiläumszuwendungen (in Planung)** ***VBL-Befreiungen (in Planung)** ***Auszubildende, Angestellte mit Festbetrag, Professurvertreter_innen (W2 und W3-analog), Gastprofessor_innen** ==== Hinweise zu Abweichungen zwischen Personalobligos und tatsächlichen Gehaltszahlungen ==== * Bei Personen, die mehrere parallele Beschäftigungsverhältnisse mit unterschiedlichen Eingruppierungen haben, erfolgt die Mitversicherung und Mitversteuerung bei dem Beschäftigungsverhältnis, bei welchem das Bruttogehalt am höchsten ist. * Beim Wechsel der Beschäftigungs- oder Buchungsstelle innerhalb eines Monats berechnet das LBV die Sozialversicherungsbeiträge immer komplett auf der 1. Buchungsstelle. *Sozialversicherungsbeiträge von Einmalzahlungen und variablen Zahlungen (Überstunden, Jubiläumszuwendung, Jahressonderzahlung, …) werden bei LBV immer bei der Hauptfinanzierungsstelle berücksichtigt. ==== Rückfragen ==== *Bei Fragen zur Obligo-Berechnung wenden Sie sich bitte an die SuperX-Hotline: [[superX@zv.uni-freiburg.de]] *Bei Fragen zu Umbuchungen von Istkosten aufgrund falsch gebuchter Lohn-Nebenkosten können Sie sich an die Clearingstelle wenden. Kontakt: [[clearingstelle@zv.uni-freiburg.de]]