Umrechnung von Zusatzurlaub aufgrund einer Schwerbehinderung
Wenn eine Schwerbehinderung nicht das gesamte Kalenderjahr anerkannt ist oder der/die Beschäftigte an weniger als fünf Wochentagen arbeitet,
ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte (5 Tage pro Kalenderjahr) und der Zusatzurlaub ab einem Grad der Behinderung (GdB) ab 30 (3 Tage pro Kalenderjahr)
entsprechend umzurechnen.
Folgende Formel ist für die Umrechnung bei Schwerbehinderten (ab einem GdB von 50) zu verwenden:
Individueller Zusatzurlaub = Anzahl der Arbeitstage pro Woche X (Anzahl der Kalendermonate mit SB/12)
Beispiel:
Die Schwerbehinderung ist für die Monate März bis Dezember eines Kalenderjahres anerkannt.
Der Beschäftigte arbeitet in einer 4-Tage-Woche.
Berechnung des Zusatzurlaubs:
4 X 10/12 = 3,33 Tage Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderung
Folgende Formel ist für Umrechnung bei einer Behinderung mit einem GdB von 30 oder 40 zu verwenden:
Individueller Zusatzurlaub = 3 x (Anzahl der Arbeitstage pro Woche / 5 Tage) x (Anzahl der Kalendermonate mit Behinderung / 12 Monate)
Beispiel:
Der Beschäftigte hat für die Kalendermonate April bis Dezember einen GdB von 40 bescheinigt bekommen.
Sie/Er arbeitet an drei Arbeitstagen pro Woche.
Berechnung des Zusatzurlaubs:
3 x (3/5) x (9/12) = 1,35 Tage Zusatzurlaub aufgrund des GdB von 30
Wichtig: Bruchteile von Tagen sind aufzurunden, sobald sie mindestens einen halben Tag ergeben (also ab 0,5).
Bruchteile unterhalb eines halben Tages bleiben stehen und dürfen nicht abgerundet werden. Sie werden in Stunden umgerechnet und als solche gewährt.