Beschäftigungsverhältnis

Das Beschäftigungsverhältnis bildet die Tätigkeit einer natürlichen Person abgegrenzt nach Tätigkeitsform (z.B. wiss. Mitarbeiter oder Verwaltungsdienst), Tätigkeitsort (Organisationseinheit) und Finanzierung (z.B. Haushaltsmittel oder Drittmittel) ab. Eine natürliche Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, wobei der Umfang der Tätigkeit in Summe ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) von Eins nicht überschreiten kann.

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