Promovierendenstatistik

Mit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes vom 07.12.2016 wurde zusätzlich zur Studierenden- und Prüfungsstatistik die Promovierendenstatistik eingeführt (erster Berichtszeitraum: 01.12.2017 bis 01.12.2018). Es sind laufende Promotionen (Stichtag 01.12. des Berichtjahres) und abgeschlossene Promotionen (im Zeitraum vom 01.12. des Vorjahres bis 01.12. des Berichtsjahres - bzw. seit der letzten Lieferung) an das Statistische Landesamt zu melden. Die Meldung umfasst Basisdaten wie die Bezeichnung der Hochschule und das Geburtsdatum des bzw. der Promovierenden, Daten zum Promotionsvorhaben wie z. B. das Promotionsfach, Beginn und Ende der Promotion sowie Daten zum zur Promotion berechtigenden Abschluss, zur Ersteinschreibung an einer Hochschule und zur ersten Hochschulzugangsberechtigung. Die Informationen dienen der Qualitätssicherung von Promotionsverfahren.

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