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Sperrung des Zertifikats

In der PDF-Datei Informationen für Zertifikatinhaber in der DFN-PKI wird die Verpflichtung zur Sperrung wir folgt erklärt:

Als Zertifikatinhaber sind Sie unter den folgenden Bedingungen verpflichtet, Ihr Zertifikat sperren zu lassen:

  • Das Zertifikat enthält Angaben, die nicht mehr gültig sind, beispielsweise nach einer Namensänderung.
  • Der private Schlüssel oder das dazugehörige Passwort/PIN wurde verloren, gestohlen, offen gelegt oder anderweitig kompromittiert bzw. missbraucht.
  • Sie sind nicht mehr berechtigt, das Zertifikat zu nutzen.

Für Sperrungen nutzen Sie bitte die Web-Schnittstelle, unter der Sie auch den Zertifikatantrag gestellt haben, oder wenden Sie sich an den Teilnehmerservice Ihrer Einrichtung. Zusätzliche Kontaktinformationen sind unter https://www.pki.dfn.de/policies/informationen veröffentlicht.

Ein Zertifikat kann auch durch andere Personen außer Ihnen gesperrt werden, z. B. durch den Teilnehmerservice Ihrer Einrichtung oder die DFN-PCA.

Wurde Ihr Zertifikat gesperrt, so dürfen Sie dieses nicht weiter für Zwecke der Authentifizierung und Signatur verwenden. Die Verwendung zur Entschlüsselung von bereits verschlüsselten Daten ist hiervon nicht betroffen.


QR-Code
QR-Code Sperrung des Zertifikats (erstellt für aktuelle Seite)