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+ | ===== Regelung um die Zuständigkeit für den Optionsbereich im Zwei-Hauptfach Bachelor (bestätigt am 19.09.2022) ===== | ||
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+ | * Für die **Module der Option Lehramt Gymnasium** ist der Prüfungsausschuss des jeweiligen wissenschaftlichen Fachs zuständig. \\ | ||
+ | * Für die **Module der Option Individuelle Studiengestaltung** ist der Prüfungsausschuss desjenigen wissenschaftlichen Fachs zuständig, das der/die Studierende als sein/ihr erstes wissenschaftliches Fach bestimmt hat (Rahmenordnung §25,3). \\ | ||
+ | * Die **Abschlussdokumente** werden von dem für das wissenschaftliche Fach, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wurde, zuständigen Prüfungsamt ausgestellt (Rahmenordnung §23,1-4). \\ | ||
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===== Englische Bescheide sind nur noch in Kombination mit deutschen Bescheiden und mit einem Übersetzungsvermerk versehen abrufbar. (AG festgelegt am 25.04.2022) ===== | ===== Englische Bescheide sind nur noch in Kombination mit deutschen Bescheiden und mit einem Übersetzungsvermerk versehen abrufbar. (AG festgelegt am 25.04.2022) ===== | ||
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===== MEd Erweiterungsfach: | ===== MEd Erweiterungsfach: | ||
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- | Um ein Erweiterungsfach im MEd abschliessen zu können, wird ein Lehramts-Bachelor-Abschluss vorausgesetzt. Damit eine technische Überprüfung stattfinden kann, wird in jedem Erweiterungsfach ein Konto " | + | Um ein MEd Erweiterungsfach |
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