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hisinone:promovieren:datenerfassung [2020/10/27 09:25] – mw1110 | hisinone:promovieren:datenerfassung [2020/10/27 09:32] – [Datenerfassung nach Annahme als Doktorand/in] mw1110 |
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**Hintergrund:** Seit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2016 sind alle staatlichen Hochschulen dazu verpflichtet, bestimmte Daten von ihren Promovierenden zu erheben. Diese werden in der Regel vor der eigentlichen Antragsstellung auf Annahme als Doktorand/in in HISinOne erfasst. | **Hintergrund:** Seit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2016 sind alle staatlichen Hochschulen dazu verpflichtet, bestimmte Daten von ihren Promovierenden zu erheben. Diese werden in der Regel //vor der Antragsstellung auf Annahme// als Doktorand/in in HISinOne erfasst. |
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Promovierende, die diese Daten nicht bereits | Die Immatrikulation bzw. die Erfassung/Registrierung als Doktorand/in ohne Immatrikulation, ggf. auf Basis einer Befreiung von der Immatrikulationspflicht im [[http://www.studium.uni-freiburg.de/de|Service Center Studium (SCS)]] ist nur nach erfolgter Dateneingabe möglich. Aus diesem Grund müssen angenommene Doktorandinnen und Doktoranden diese ggf. nachträglich in HISinOne eingeben. |
===== Übersicht über den Ablauf ===== | ===== Übersicht über den Ablauf ===== |
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