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hisinone:prozesse:studiengangaenderung [2020/02/07 16:10] – [Änderung von Auswahl- und Aufnahmeprüfungssatzungen und Zulassungsordnungen] tm1019hisinone:prozesse:studiengangaenderung [2020/02/07 16:11] – [Änderung von Prüfungsordnungen] tm1019
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 |T17(2)|Änderung der Satzung beschließen (Senat)|Nach Beschlussfassung im Senat werden dieselben Verwaltungseinheiten durch D5 über den Senatsbeschluss informiert. Das Protokoll der Senatssitzung wird allen beteiligten Organisationseinheiten durch D5 zur Verfügung gestellt.| |T17(2)|Änderung der Satzung beschließen (Senat)|Nach Beschlussfassung im Senat werden dieselben Verwaltungseinheiten durch D5 über den Senatsbeschluss informiert. Das Protokoll der Senatssitzung wird allen beteiligten Organisationseinheiten durch D5 zur Verfügung gestellt.|
 |T18(1)|Satzungsänderungen technisch umsetzen (Fach/Fakultät, SCS, SMS-Team)|**Das Fach** meldet die Satzungsentwürfe vorab bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember über cm@rz.uni-freiburg.de dem SMS-Team. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist der Kontakt zum SMS-Team zu suchen.| |T18(1)|Satzungsänderungen technisch umsetzen (Fach/Fakultät, SCS, SMS-Team)|**Das Fach** meldet die Satzungsentwürfe vorab bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember über cm@rz.uni-freiburg.de dem SMS-Team. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist der Kontakt zum SMS-Team zu suchen.|
-|T18(2)|Satzungsänderungen technisch umsetzen (Fach/Fakultät, SCS, SMS-Team)|Ist die Satzungsänderung im Senat beschlossen, erhält das SMS-Team von D5 die beschlossene Satzung. Mit der Vorlage dieses Dokuments beginnt die technische Abbildung des Studiengangs im Bewerberportal. Das Fach sollte die Satzungsentwürfe bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember über cm@rz.uni-freiburg.de dem SMS-Team zukommen lassen. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist der Kontakt zum SMS-Team zu suchen.|+|T18(2)|Satzungsänderungen technisch umsetzen (Fach/Fakultät, SCS, SMS-Team)|Ist die Satzungsänderung im Senat beschlossen, erhält das SMS-Team von D5 die beschlossene Satzung. Mit der Vorlage dieses Dokuments beginnt die technische Abbildung des Studiengangs im Bewerberportal. **Das Fach** sollte die Satzungsentwürfe bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember über cm@rz.uni-freiburg.de dem SMS-Team zukommen lassen. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist der Kontakt zum SMS-Team zu suchen.|
 |T19|Satzungsänderungen bekannt machen (Fach, D1.1, SMS-Team, SCS, D5)|Das SMS-Team schaltet die Änderungen zum 01.06. bzw. zum 01.12. nach inhaltlicher Freigabe durch das SCS frei.| |T19|Satzungsänderungen bekannt machen (Fach, D1.1, SMS-Team, SCS, D5)|Das SMS-Team schaltet die Änderungen zum 01.06. bzw. zum 01.12. nach inhaltlicher Freigabe durch das SCS frei.|
  
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 |//T20//|//Änderung der Prüfungsordnung intern beraten und D5 informieren (Fach/Fakultät)//|//Das SCS und das SMS-Team werden von D5 immer dann informiert, wenn die Änderungen zu Änderungen der technischen Abbildung und der administrativen Verfahren führen.//| |//T20//|//Änderung der Prüfungsordnung intern beraten und D5 informieren (Fach/Fakultät)//|//Das SCS und das SMS-Team werden von D5 immer dann informiert, wenn die Änderungen zu Änderungen der technischen Abbildung und der administrativen Verfahren führen.//|
 |//T21(1)//|//Entwurf der Prüfungsordnung ausarbeiten (Fach/Fakultät, D5)//|//D5 legt dem SMS-Team einen ersten Entwurf der Satzung vor (cm@rz.uni-freiburg.de), falls die Änderungen zu Änderungen der technischen Abbildung und der administrativen Verfahren führen oder es sich bei der Änderung um die Einführung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen handelt.//| |//T21(1)//|//Entwurf der Prüfungsordnung ausarbeiten (Fach/Fakultät, D5)//|//D5 legt dem SMS-Team einen ersten Entwurf der Satzung vor (cm@rz.uni-freiburg.de), falls die Änderungen zu Änderungen der technischen Abbildung und der administrativen Verfahren führen oder es sich bei der Änderung um die Einführung oder Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen handelt.//|
-|T21(2)|Entwurf der Prüfungsordnung ausarbeiten (Fach/Fakultät, D5)|Das SMS-Team prüft die Satzung auf technische Machbarkeit und ob es Besonderheiten in der technischen Umsetzung gibt.|+|//T21(2)//|//Entwurf der Prüfungsordnung ausarbeiten (Fach/Fakultät, D5)//|//Das SMS-Team prüft die Satzung auf technische Machbarkeit und ob es Besonderheiten in der technischen Umsetzung gibt.//|
 |T24(1)|Änderung der Prüfungsordnung beschließen (Senat)|D5 führt die Entscheidung im Senat herbei. Im Vorfeld informiert D5 LL-QM, D1.5, das SMS-Team, das SCS und ggf. die WissWB der FRAUW (bei Weiter-bildungsstudiengängen) bzw. das IO (bei Studiengängen, die mit ausländischen Partnereinrichtungen angeboten werden) über die Beschlussvorlage zu der Senatssitzung.| |T24(1)|Änderung der Prüfungsordnung beschließen (Senat)|D5 führt die Entscheidung im Senat herbei. Im Vorfeld informiert D5 LL-QM, D1.5, das SMS-Team, das SCS und ggf. die WissWB der FRAUW (bei Weiter-bildungsstudiengängen) bzw. das IO (bei Studiengängen, die mit ausländischen Partnereinrichtungen angeboten werden) über die Beschlussvorlage zu der Senatssitzung.|
 |T24(2)|Änderung der Prüfungsordnung beschließen (Senat)|Im Nachgang der Sitzung informiert D5 dieselben Verwaltungseinheiten über den Senatsbeschluss und die endgültige Prüfungsordnung.| |T24(2)|Änderung der Prüfungsordnung beschließen (Senat)|Im Nachgang der Sitzung informiert D5 dieselben Verwaltungseinheiten über den Senatsbeschluss und die endgültige Prüfungsordnung.|

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