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Datenerfassung nach Annahme als Doktorand/in

Hintergrund: Seit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2016 sind alle staatlichen Hochschulen dazu verpflichtet, bestimmte Daten von ihren Promovierenden zu erheben. Diese werden in der Regel vor der Antragsstellung auf Annahme als Doktorand/in in HISinOne erfasst.

Die Immatrikulation bzw. Registrierung als Doktorand/in im Service Center Studium (SCS) ist nur nach erfolgter Dateneingabe möglich. (Beachten Sie die Regelungen zur Immatrikulationspflicht unter Schritt 5 dieser Anleitung.) Aus diesem Grund müssen angenommene Doktorandinnen und Doktoranden diese ggf. nachträglich in HISinOne eingeben.

Datenerfassung in HISinOne (DOC 501)

Information für Mitarbeiter/innen: Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden bestimmte persönliche Daten wie Geburtsort oder Postadresse von Mitarbeiter/innen nicht automatisiert aus den Personalverwaltungssystemen nach HISinOne übernommen. Aus diesem Grund werden Mitarbeiter/innen vor der Datenerfassung automatisch dazu aufgefordert, die für die Verwaltung des Promotionsverfahrens notwendigen persönlichen Daten zu ergänzen.

Bitte führen Sie folgende Schritte durch:

Information zum Ausfüllen des Antrags: Können Sie bei Angabe des Studienfachs, das Sie bereits studiert und abschlossen haben, Ihre Fachbezeichnung nicht finden, wählen Sie bitte die Bezeichnung, die Ihrem Studienfach inhaltlich am nächsten kommt.

Bitte beachten Sie:

Adresserfassung und -änderung

Folgen Sie zur Adresserfassung und -änderung bitte dieser Anleitung.