Wiki der Abteilung Campus Management

Prozesse | Einrichtung von Studiengängen

Kernbotschaft

Bei der Einrichtung von Studiengängen ist die Abteilung Campus-Management des Rechenzentrums (RZ-CM, „SMS-Team“) bei verschiedenen Prozessschritten beteiligt und wird von LL-QM oder D5 informiert. Die Fakultäten und Einrichtungen sollten aber ggf. auch selbst direkten Kontakt mit RZ-CM aufnehmen.

Wenn die Fakultät oder Einrichtung spezielle Regelungen möchte, die technisch bisher so nicht umgesetzt wurden, empfiehlt es sich frühzeitig Kontakt mit RZ-CM aufzunehmen. Entweder über bekannte Kontaktpersonen oder cm@rz.uni-freiburg.de. Wenn wir erst im Schritt T3 feststellen, dass bestimmt Regelungen so nicht umsetzbar sind, ist möglicherweise schon viel Energie investiert worden, um Konzepte zu entwickeln und in Regelungsform zu gießen. Manchmal helfen schon kleine Änderungen am Konzept, um die technische Umsetzbarkeit für alle Prozessbeteiligten deutlich zu erleichtern. Je früher solche Dinge besprochen werden, umso besser sind die Chancen Frust zu vermeiden.

Auf der inhaltlich Ebene sollten sie sich für die technische Umsetzung folgende Faustregel merken: je flexibler die Regelungen für die Studierenden sind (verständlicherweise oft gewünscht) - umso schwieriger ist oft die technische Umsetzung. Meist soll das System am Ende dann doch automatisiert bei der Einhaltung von Regelungen unterstützen und das wird bei zunehmenden Freiheitsgraden oder Komplexität der Regelungen dann technisch oft sehr schnell aufwändig.

Studiengang planen
ReferenzProzessschrittEinbindung Campus-Management (SMS-Team)
T2Entwicklung des Studiengangs beschließen (Rektorat)Wenn das Protokoll zur Rektoratssitzung vorliegt, wird dieses von LL-QM allen Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt.
Studiengang ausarbeiten und intern beschließen
ReferenzProzessschrittEinbindung Campus-Management (SMS-Team)
T3Konzept entwickeln und Unterlagen ausarbeiten (Fach/Fakultät)Dem SMS-Team ist ein erster Entwurf der Satzungen (Prüfungsordnung, Auswahlsatzung, Zulassungsordnung) durch das Dezernat Recht vorzulegen (cm@rz.uni-freiburg.de). Dieses prüft die Satzungen auf technische Machbarkeit und ob es Besonderheiten in der technischen Umsetzung gibt.
Studiengang beschließen und umsetzen
ReferenzProzessschrittEinbindung Campus-Management (SMS-Team)
T7(1)Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)D5 führt die Entscheidung unter Beteiligung der Abteilung LL-QM (Informationen zum Akkreditierungsverfahren für die Beschlussvorlage) im Senat herbei. Im Vorfeld informiert D5 LL-QM, D1.5, das SMS-Team, das SCS und ggf. die WissWB der FRAUW (bei Weiterbildungsstudiengängen) und/oder das IO (bei Studiengängen, die gemeinsam mit internationalen Partnereinrichtungen ange-boten werden) über die Beschlussvorlage.
T7(2)Einrichtung des Studiengangs beschließen (Senat)Nach Beschlussfassung im Senat werden dieselben Verwaltungseinheiten durch D5 über den Senatsbeschluss informiert. Das Protokoll der Senatssitzung wird allen beteiligten Organisationseinheiten durch D5 zur Verfügung gestellt.
T10Studiengang technisch umsetzen und für die Studienbewerbung vorbereiten (Fach/Fakultät, SCS, SMS-Team)Das Fach erstellt Werbematerialen, aktualisiert den Internetauftritt und stimmt die technische Umsetzung der Satzungen mit dem SMS-Team ab. Die Satzungsentwürfe sollten dem SMS-Team über cm@rz.uni-freiburg.de bis zum 15. Februar beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Juni, bzw. bis zum 15. September beim Start des Bewerbungszeitraums eines grundständigen Studiengangs zum 1. Dezember zugehen. Bei abweichenden Bewerbungsfristen ist Kontakt zum SMS-Team aufzunehmen. Ist die Einrichtung eines Studiengangs im Senat beschlossen, erhält das SMS-Team den Senatsbeschluss. D5 legt endgültige Satzungen vor. Mit Vorlage dieser Dokumente beginnt die technische Abbildung des Studiengangs im Bewerberportal.
T11Einrichtung des Studiengangs abschließen (SMS-Team, SCS, D1.1, D5, LL-QM)Das SMS-Team schaltet die Bewerbungskampagne (Bescheiderstellung, Zulassung, Ablehnung, Ranglisten etc.) zum 1. Juni bzw. zum 1. Dezember nach inhaltlicher Freigabe durch das SCS frei.

Prozesse | Einrichtung von Studiengängen: bei RZ-CM eingeganene Meldungen


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