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Kontaktdaten | Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen, Präsenzprüfungen, Präsenzstudienleistungen

Rahmenbedingen und Verfahrensübersicht

Bei Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten, die in Präsenz stattfinden, ist die Universität Freiburg nach § 14 in Verbindung mit § 6 der CoronaVO sowie § 4 Abs. 1 der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst verpflichtet, zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen Kontaktdaten von Anwesenden zu erheben. Die Anwesenden sind nach § 6 Abs. 5 CoronaVO verpflichtet zutreffende Angaben zu machen.

An der Universität Freiburg stehen für die Erhebung und weitere Verarbeitung nach § 6 CoronaVO zwei Standardverfahren zur Verfügung:

Kontaktdatenerfassung über das Campus-Management-System HISinOne

  • Für Veranstaltungen bzw. Aktivitäten mit Belegverfahren.
  • Hinterlegung der Kontaktdaten in Form von Vor- und Nachname, Anschrift und, soweit vorhanden, die Telefonnummer im Campus-Management-System HISinOne.
  • Erfassung weiterer Kontaktdaten (Datum und Zeitraum der Anwesenheit) anlassbezogen über vom System generierte Anwesenheitslisten.

Dieses Verfahren ist seit 15.10.2020 freigegeben und wird unten näher beschrieben

Kontaktdatenerfassung über das Formular zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO

  • Für sonstige Veranstaltungen bzw. Aktivitäten ohne Belegverfahren, ohne aktuelle Anwesenheitslisten aus dem Campus-Management-System HISinOne und/oder Personen, die keine Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in HISinOne hinterlegt haben.
  • Erfassung aller Kontaktdaten anlassbezogen über das Formular zur Datenerhebung nach § 6 Corona-Verordnung.

Dieses schon länger freigebene Verfahren wird weiterhin genutzt, wenn das HISinOne-Verfahren nicht in Frage kommt.

Verfahren über HISinOne aus der Sicht von Teilnehmer*innen (Kontaktdaten § 6 CoronaVO erfassen)

Teilnehmer*innen von Präsenzterminen können einen Teil ihrer Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen/-prüfungen/-studienleistungen selbst im Campus-Management-System HISinOne hinterlegen:

  • Soweit bei den betroffenen Terminen Anwesenheitslisten aus HISinOne zur Erfassung der weiteren Kontaktdaten genutzt werden, kann vor Ort auf das Ausfüllen oder Mitbringen des Formulars zur Datenerhebung nach § 6 Corona-Verordnung verzichtet werden.
  • Den Veranstalter*innen wird in der Anwesenheitsliste angezeigt, welche Teilnehmer*innen bereits Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt haben, ohne das die Kontaktdaten selbst anzeigt werden.
  • Soweit bei HISinOne keine Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO hinterlegt wurden, müssen die Daten der Betroffenen über das Formular zur Datenerhebung nach § 6 Corona-Verordnung erhoben werden. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
  • Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und weiteren Aktivitäten gelten in Bezug auf die Pandemiesituation die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Ablauf nach Anmeldung im System mit UniAccount und Aufruf der Kontaktdatenverwaltung (wie sie dort hinkommen siehe unten):

  • Vor- und Nachname sind im System vorbelegt.
  • Eigenständige Eingabe der Kontaktdaten in Form von Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer auf der Kontaktdatenkachel „§ 6 CoronaVO für Präsenzveranstaltungen“. Die Daten können jederzeit erfasst oder aktualisiert werden. In diesem Zusammenhang weist das Wissenschaftsministerium darauf hin, dass sich die Telefonnummer im Hinblick auf die Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen als wichtiges Datum erwiesen hat.
  • Ein eigenständiges Löschen der erfassten Daten ist derzeit nicht möglich, da die vierwöchige Speicherfrist zum Zwecke einer evtl. erforderlichen Weitergabe der Daten an die zuständigen Behörden im Falle einer eigenständigen vorzeitigen Löschung nicht gewährleistet werden kann. Möchten Sie die Daten komplett gelöscht haben, senden Sie eine E-Mail an cm@rz.uni-freiburg.de. Die Daten werden dann im System erst vorläufig und nach 4 Wochen endgültig gelöscht. Sobald die CoronaVO außer Kraft tritt, werden selbstverständlich alle Daten, die auf Grundlage des § 6 CoronaVO erfasst wurden, ohne Ihr Zutun vollständig gelöscht, ohne dass Sie dazu etwas veranlassen müssen (sofern für die hinterlegten Daten keine weiteren Anwendungszwecke zugeordnet sind).

Anleitungen zur Pflege der Kontaktdaten im Campus-Management-System HISinOne

Verfahren über HISinOne aus der Sicht von Veranstalter*innen (EXA 612 Anwesenheitslisten § 6 Corona nutzen)

Bitte beachten Sie die generellen Hinweise der Universität zu Thema Hinweise zum Coronavirus › Studium und Lehre

Veranstalter*innen können aus HISinOne Anwesenheitslisten erzeugen, auf welchen gekennzeichnet ist, für welche Teilnehmer*innen Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO bei HISinOne hinterlegt sind. Um eine möglichst aktuelle Liste zu erhalten, sollte diese kurzfristig, vor jedem Einzeltermin neu erzeugt werden.

Die Liste dient zum einen der Kontrolle, ob die Anwesenden ihre Kontaktdaten in Form von Vor- und Nachname, Anschrift und, soweit vorhanden, Telefonnummer im Campus-Management-System HISinOne hinterlegt haben. Zum anderen erhebt der/die Veranstalter*in mit der Liste die weiteren Kontaktdaten nach § 6 CoronaVO in Form von Datum und Zeitraum der Anwesenheit der Teilnehmenden. Die Verarbeitung der in der Liste enthaltenen Kontaktdaten gelten die Vorgaben aus § 6 Abs. 2 und 3 CoronaVO. Insofern ist die Liste nach dem jeweiligen Termin vier Wochen gesichert aufzubewahren und anschließend datenschutzkonform zu vernichten. Die Erhebung und Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der CoronaVO und zum Zwecke der Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen durch die zuständige Behörde.

Für Personen, bei denen kein Eintrag „ja“ in den Feldern „Telefonnummer § 6 CoronaVO“ und/oder „Postanschrift § 6 CoronaVO“ vorhanden ist, muss zusätzlich zu jedem Termin das Formular zur Datenerhebung nach § 6 CoronaVO der Universität Freiburg ausgefüllt werden. Ausnahme: Postanschrift ist mit „ja“ gekennzeichnet und die Person verfügt nicht über eine Telefonnummer.

Erläuterung zur Spalte „Sitzplatz“: Nach Gesprächen zwischen der Universität und den Gesundheitsbehörden im Oktober 2020 wurde entschieden, dass zur effektiven Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen neben der reinen Anwesenheit, wo immer möglich, auch der konkrete Sitzplatz von Personen erfasst wird.

Die Anleitung, wie Sie Anwesenheitslisten aus HISinOne erzeugen, finden Sie unter Teilnehmer/innen | Teilnehmer-/Anwesenheits-/Warteliste und Teilnahmebescheinigung. Bitte nutzen Sie die Anwesenheitsliste EXA 612. Kleiner Tipp: wenn Sie die Listen häufig nutzen, können Sie den Auftrag mit dem „Stern“-Symbol rechts neben der Auswahlliste als Standard markieren und ihn dann immer direkt mit der Schaltfläche „Start“ aufrufen.

Datenschutzinformationen

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Informationen nach Art. 13 DS-GVO zur Datenverarbeitung nach § 6 CoronaVO im Campus-Management-System HISinOne. Bei Fragen können Sie sich an datenschutz@uni-freiburg.de oder an den Datenschutzbeauftragten der Universität wenden.

Die CoronaVO und die CoronaVO Studienbetrieb und Kunst finden Sie auf den Seiten der Landesregierung und des Wissenschaftsministeriums. Die Allgemeine SARS-CoV-2 -Hygieneordnung der Albert-Ludwigs-Universität (SARS-CoV-2 -Hygieneordnung Universität) finden Sie über die Homepage Corona der Uni.


QR-Code
QR-Code Kontaktdatenverarbeitung nach der CoronaVO in Bereichen mit Studienbetrieb (EXA 612) (erstellt für aktuelle Seite)