Datengeheimnis - Merkblatt ZENDAS

Merkblatt zum Datengeheimnis (Stand 07.08.14)

„Im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der Universität kommen Sie in der Regel mit personenbezogenen Daten in Berührung – z.B. mit Noten, mit Krankmeldungen, mit Anträgen, mit E-Mails, etc. Wenn Sie im Bereich der DV-Systemtechnik / IT beschäftigt sind, bestehen vielfach Zugriffsmöglichkeiten auf Systeme und Datenbanken, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankerte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verpflichtet die Universität als Körperschaft des öffentlichen Rechts, „den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird“ (§ 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG)).“

Im Merkblatt ist ausgeführt, welche rechtliche Grundlagen Sie zu beachten haben und was dies konkret für Sie bedeutet.

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